CDU im Rat geht davon aus, dass es nach überarbeitung des B-Planes Fernblick eine breite Zustimmung auch aus der Bevölkerung geben wird. Die Bürgereingaben würden im weiteren Verfahren abgearbeitet und im Rahmen der Möglichkeiten ihren Niederschlag im Satzungsbeschluss finden. Wie der CDU-Sprecher und Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses Wolfgang Klimm betont, gehe es im Rahmen des Auslegungsbeschlusses darum, sowohl die Interessen der Anwohner wie auch der Stadt und des Grundstückseigentümers abzuwägen und einen Konsens zu erzielen. Ihm gehe es auch darum, die zwischenzeitlich sehr emotionale Diskussion wieder auf eine Sachebene zurückzubringen.
Wie der B-Plan letztlich aussehen werde, wird sich erst aus dem laufenden Verfahren ergeben. Die CDU ist sich sicher, dass insbesondere die Anzahl der Baugrundstücke weiter reduziert werden müsse. Ebenso müssten die Grenzabstände und die Traufhöhen überprüft werden. Daneben sei zu prüfen, ob es eine Kompromisslösung in der Frage des Bolzplatzes gebe.
Diese und die weiteren Fragen würden nach Abschluss des jetzigen Verfahrens vor einem weiteren Ratsbeschluss noch mit den Grundstückseigentümern sowie den Stadtplanern abgeklärt.
Klimm ist sich sicher, dass es bis zum Satzungsbeschluss gelingen werde, einen für alle Beteiligten akzeptablen Kompromiss zu erzielen. Dies solle möglichst noch in diesem Jahr geschehen, da auch die Anwohner einen Anspruch darauf haben, zu erfahren, wie der Bereich des ehemaligen Fernblicks endgültig gestaltet wird.
"Angesichts der verheerenden Folgen der Flutkatastrophe in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern fordern wir die Bundes- sowie die Landesregierung auf, dringend wieder die Voraussetzungen für einen effektiven Zivil- und Katastrophenschutz zu schaffen und die Kommunen mit entsprechenden Finanzmitteln auszustatten!"
Mit diesen Worten wandte sich der Vorsitzende des Umwelt- und Feuerwehrausschusses, CDU-Ratsherr Björn Meyer, nunmehr an die Presse. Die Osnabrücker Bundestags- und Landtagsabgeordneten sollten sich schnellstmöglich hierfür einsetzen. Ein entsprechender Ratsbeschluss werde in der nächsten Sitzung gefasst.
Es könne nach Meinung Meyers nicht angehen, dass die Kommunen fast alleine im übertragenen Wirkungskreis den gesamten Katastrophenschutz vor Ort zu schultern hätten, ohne auch nur einigermaßen mit Finanzmitteln ausgestattet zu werden. So werde die CDU/FDP-Gruppe im Rat den Stabsraum des Hauptverwaltungsbeamten, der im Katastrophenfall alle Hilfsaktionen organisiert und koordiniert, in diesem Jahr ebenso errichten, wie das Katastrophenschutzlager und den Raum für Spontanevakuierte. Dies müsste alles aus eigener Kraft ohne Hilfe der SPD-Bundes- bzw. Landesregierung finanziert werden.
Auch wurden der Stadt drei ABC-Erkundungsfahrzeuge zugesichert, die jedoch bis heute noch nicht in Osnabrück eingetroffen seien.
Das Versagen der SPD-Landesregierung verdeutlicht des Weiteren, so Meyer, die Schließung der Katastrophenschutzschule in Bad Nenndorf.
"Nach dem 11. September des letzten Jahres und des jetzigen katastrophalen Hochwassers wird immer deutlicher, wie wichtig ein wirksamer Katastrophenschutz ist, der jedoch nur mit Hilfe von Bund und Land langfristig verwirklicht und vom Niveau her gehalten werden kann", so Björn Meyer abschließend.
"Nachdem es innerhalb der Verwaltung bei den Planungen zu den Rabattengeländern auf dem Herrenteichswall zu leichten Kommunikationsdefiziten gekommen ist, muss nun der Blick vornehmlich nach vorn gerichtet werden!" Dies fordert der Vorsitzende des Umwelt- und Feuerwehrausschusses, CDU-Ratsherr Björn Meyer, in einer aktuellen Pressemitteilung.
Die nicht erfolgte Einbeziehung der Feuerwehr hatte zwischenzeitlich aufgrund erheblicher durch die aufgestellten Begrenzungen erzeugte Probleme die Frage aufgeworfen, ob das vom Stadtfeuerwehrverband ehrenamtlich durchgeführte und von der Bevölkerung alle zwei Jahre intensiv angenommene Lichterfest überhaupt durchgeführt werden könne. "Wir alle, d.h. Politik, Feuerwehr, Fachbereich Grün und Umwelt der Stadt und Stadtfeuerwehrverband müssen jetzt an einem Strang ziehen, um das Lichterfest in 2003 wieder stattfinden zu lassen", so Meyer weiter. Dieser Tenor wurde auch einstimmig in der letzten Sitzung des Umwelt- und Feuerwehrausschusses deutlich.
Die Durchführung des Lichterfestes ist laut Meyer aus dreierlei Gründen elementar wichtig. Erstens werde die Veranstaltung von den Hilfskräften Osnabrücks in ihrer Freizeit ehrenamtlich organisiert. Nunmehr könne und müsse die Stadt beweisen, dass der Diskussion um die Förderung des Ehrenamtes nicht nur leere Worte, sondern auch Taten folgen.
Zweitens komme der Erlös des Lichterfestes dem Stadtfeuerwehrverband und damit den Hilfskräften Osnabrücks zugute, d.h. ein Teil der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger werde hiermit bezahlt. Nebenbei entlaste er natürlich auch noch den städtischen Haushalt.
"Drittens ist ein Ausfall des Lichterfest ein Imageverlust bzw. ein Imageschaden für die Stadt Osnabrück, den es unbedingt zu vermeiden gilt", so Björn Meyer abschließend.
"Die CDU Fraktion im Rat der Stadt Osnabrück wird die Feuerwehrwerkstatt der Berufsfeuerwehr an der Nobbenburger Straße mit ausreichender Personalstärke beibehalten!" Einen entsprechenden Antrag beschloss der Umwelt- und Feuerwehrausschuss in seiner letzten Sitzung.
Der Vorsitzende des Umwelt- und Feuerwehrausschusses, CDU-Ratsherr Björn Meyer teilte hierzu mit, dass Synergieeffekte und Sparmaßnahmen nur dann sinnvoll seien, sofern sie nicht zu Lasten der Sicherheit der Osnabrücker Bürger gingen. Bei einer Verlagerung der Feuerwehrwerkstatt oder einer Rumpfwerkstatt wäre dies jedoch der Fall gewesen! Das immer wieder angeführte Gutachten von Mummert & Partner wurde seitens des Ausschusses für die Feuerwehr nicht angewandt , da es keine sicherheitsrelevanten Aspekte berücksichtige. Das eigens für die Feuerwehr in den 90er Jahren erstellte WIBERA-Gutachten sehe hingegen ausdrücklich, wie im CDU/FDP-Gruppenantrag dargestellt, eine eigene Feuerwehrwerkstatt mit entsprechender Personalausstattung vor!
Dies sei nach Auffassung des feuerwehrpolitischen Sprechers der CDU-Ratsfraktion, Marcus Menster, auch folgerichtig, da gerade in der feuerwehreigenen Werkstatt die Spezialkenntnisse für die Fahrzeuge der Freiwilligen und Berufsfeuerwehr vorhanden seien.
Ein ganz wesentlicher Grund für die Beibehaltung seien weiterhin Zeitverluste, die durch Fahrten zu einer Zentralwerkstatt entstünden. Die ohnehin durch das umgesetzte WIBERA-Gutachten reduzierten Wachschichten würden temporär noch stärker zurückgeführt. Daraus resultierten wiederum nach Meinung Meyers und Mensters höhere Belastungen der übrigen Wachschicht und ggf. der aushelfenden freiwilligen Wehren. Des Weiteren stünden Materialien auf den Fahrzeugen während der Fahrzeugabwesenheiten nicht zur Verfügung, da sie ja nicht permanent be- und entladen werden könnten.
Schließlich ging Meyer noch auf das Brandschutzgesetz ein. Es sage eindeutig aus, dass der Leiter der Berufsfeuerwehr für die ständige Einsatzbereitschaft der Berufsfeuerwehrangehörigen und für allen Maßnahmen des Brandschutzes und der Hilfeleistung verantwortlich sei. Einschlägige Kommentare des Gesetzes bekräftigten diese Aussage mit der Forderung, nur eine dem Leiter der Berufsfeuerwehr unterstellte Feuerwehrwerkstatt könne mit ausreichender Personalstärke seine Pflichtenwahrnehmung gewährleisten.
"Zusammenfassend konnte man aus der Argumentenfülle nur die Entscheidung treffen, die Feuerwehrwerkstatt mit ausreichendem Personal beizubehalten", so Meyer abschließend.
Die Vergabe des alten von rot-grün zum reinen Architektenpreis zurückgestutzten Klimaschutz- bzw. Umweltpreises wurde zwischenzeitlich von der Verwaltung auf Wunsch der bürgerlichen Ratsmehrheit überarbeitet und vom Umwelt- und Feuerwehrausschuss einstimmig beschlossen. In der Vergangenheit seien die Richtlinien viel zu eng gefasst gewesen, was letztlich dazu führte, dass ein alle Aspekte des Umwelt- und Naturschutzes berücksichtigender Preis nicht mehr vergeben werden konnte.
Wie der Vorsitzende des Umwelt- und Feuerwehrausschusses, der umweltpolitische Sprecher der CDU-Ratsfraktion Björn Meyer, nach der letzten Ausschusssitzung mitteilte, seien die neuen Vergaberichtlinien deutlich weniger reglementierend und erheblich weiter gefasst worden. Themen wie Natur- und Artenschutz, Umweltbildung, Abfallproblematik sowie Klimaschutz finden ebenso Berücksichtigung, wie andere Maßnahmen zur nachhaltigen Umweltentlastung.
Bei der Höhe des Preisgeldes komme es neben der Attraktivität von ca. 15.000,00 Euro auch auf die symbolische Wirkung einer solchen Auszeichnung an. Die Vergabe des Innovations- und Umweltpreises solle daher auf Vorschlag von CDU und FDP alle 2 bis 3 Jahre anlässlich des Tages der Umwelt am 5. June erfolgen.
Um eine notwendige öffentliche und nachhaltige Wirkung mit der Vergabe des Preises zu erzielen, werde eine dauerhafte und umfassende Zusammenarbeit mit Osnabrücker aber auch überregionalen Fachleuten und Institutionen bei der Richtlinienerstellung sowie der Jurybesetzung angestrebt. So stelle man eine höchstmögliche Kompetenz und Durchlässigkeit der Ergebnisse sicher, d.h. sie würden nach einer Preisvergabe auch nachverfolgt werden und nicht in Schreibtischschubladen verschwinden. Beispielhaft führt Björn Meyer hier die Bundesstiftung Umwelt, die Osnabrücker Universität und Fachhochschule, Umweltorganisationen, aber auch das Max-Planck-Institut oder das Wuppertaler Institut für Klimaforschung an, die nunmehr auch ausdrücklich im Beschluss aufgeführt werden!
Wichtig sei es weiterhin, neben der Auswahl von kompetenten Jurymitgliedern für eine Schirmherrschaft eine überparteiliche und in der Bevölkerung weithin anerkannte Persönlichkeit zu finden, die durch ihr Wirken dem Preis die gebührende Aufmerksamkeit verschaffen kann.
"Mit der neuen Konzeption des Innovations- und Umweltpreises kann die Stadt Osnabrück einen wirksamen Beitrag zum kommunalen Umweltschutz sowie zur Bekanntheits- und Imageverbesserung der Stadt leisten", so Meyer abschließend.