In einem Brief an die Träger von Kindertagesstätten mit Zusatzkräften Betreuung und Leitung hat die für die frühkindliche Bildung zuständige Ministerin zwar vorausgeschickt, dass durch die Verabschiedung des zweiten Nachtragshaushaltes die Mittel zur Verlängerung der Richtlinie Qualität in Kitas zur Verfügung stünden, der Entwurf der neuen Richtlinie müsse jetzt aber erst einmal innerhalb der Landesregierung abgestimmt werden. Danach würde dann noch eine Verbandsanhörung eingeleitet werden.
„… und die Tage gehen ins Land, in denen die Kita-Beschäftigten nicht wissen, ob ihre Verträge verlängert werden oder nicht. Das bringt natürlich auch die kommunalen Jugendämter in arge Bedrängnis, bleibt ihnen doch keine andere Möglichkeit, als den Trägern zu empfehlen, keine Verträge zu verlängern, bis nicht final eine Entscheidung des Landes getroffen wurde.“, so Westermann weiter.
Das Land gewährt auf Grundlage des „Gute-Kita-Gesetzes“ des Bundes Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Gewinnung von Fachkräften nach Maßgabe der Richtlinie Qualität in Kitas.
Mit der Richtlinie Qualität in Kitas werden die Fördergegenstände der derzeit (noch) geltenden Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten (QuiK) weiterentwickelt.
Gefördert wird u.a. die Beschäftigung von zusätzlichen Fach- und Betreuungskräften in Kindertagesstätten zur Unterstützung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern von der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt (Zusatzkräfte Betreuung) und die Beschäftigung von zusätzlichen pädagogischen Fachkräften in Kindertagesstätten zur Unterstützung und Entlastung der Einrichtungsleitungen (Zusatzkräfte Leitung).
„Mit seiner zögerlichen Haltung delegiert das Ministerium das Problem nach unten und erhöht so den Druck auf die Träger, die Einrichtungen und letztlich auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. So kommen wir der Lösung für den Fachkräftemangel in diesem Bereich kein Stück näher.
Frau Hamburg muss jetzt zügig verbindlich werden und Planungssicherheit – zumindest für die nächsten zwei Jahre – schaffen.“, so Günter Sandfort, ebenfalls Mitglied im Jugendhilfeausschuss abschließend.