Die CDU-Fraktion begrüßt, dass die Stadtverwaltung diesem Auftrag zeitnah nachgekommen ist und nun die Änderung der Vergnügungssteuersatzung beschlossen wurde.
„Corona beherrscht die Medien, Diskussionen und hat maßgeblichen Einfluss auf unseren Alltag und die sonst gewohnte Freizeitgestaltung. Aber wir dürfen uns von Corona nicht beherrschen lassen und müssen wachsam gegenüber den Branchen sein, die pandemiebedingt ihren Betrieb einschränken oder schließen mussten und dadurch an ihre wirtschaftlichen Grenzen stoßen. Es gibt eine Zeit nach der Pandemie und da wollen wir weiterhin die Vorzüge unserer vielfältigen Club-, Veranstalter- und Gastronomieszene genießen können.“, betont der CDU-Fraktionsvorsitzende.
„Die Entlastung durch die veränderte Vergnügungssteuersatzung ist ein wichtiges, richtungsweisendes und existenzerhaltendes Signal an die Club-, Veranstalter- und Gastronomieszene. Beschlossen wurden die gänzliche Befreiung der Vergnügungssteuer für Clubs und Diskotheken – hierin eingeschlossen sind Tanz- und karnevalistische Veranstaltungen – in diesem und dem kommenden Jahr sowie eine Stundung der Gewerbesteuer bis einschließlich 30. Juni 2021. Diese kann aber auch unter bestimmten Voraussetzungen bis 31. Dezember 2021 erweitert werden. Damit haben wir zusätzlich zu den bereits angebotenen Hilfen von Land und Bund auch kommunal einen wichtigen Beitrag zur Stabilität der Szene geleistet“, so Brickwedde weiter.
„Wir halten aber auch an unserem Auftrag aus den Haushaltsberatungen fest, dass die Verwaltung prüft, weitere Veranstaltungsflächen auszuweisen, nach Ende der Beschränkungen die Szene mit Werbung zu unterstützen, die Umsetzung neuer Formate zu begleiten, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und Konzessionen trotz Schließungen zu erhalten!“, sagt Brickwedde abschließend zu.